Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Umfang, Ablauf und Streitpunkte

Die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus umfasst üblicherweise die Stufen und Podeste, den Handlauf, die Griffbereiche an Türen und Schaltern sowie die Eingangszone. Ob die Bewohner selbst reinigen oder ein Betrieb beauftragt wird, entscheidet sich über den Mietvertrag oder einen Beschluss der Eigentümer, nicht über Gewohnheit oder Aushang.
Was üblicherweise zum Umfang gehört
Das Treppenhaus ist der Bereich, den alle nutzen und niemand als seinen betrachtet. Entsprechend genau sollte beschrieben sein, was gereinigt wird. Üblich sind:
- Stufen, Setzstufen und Podeste
- Handlauf und Geländerstäbe
- Wohnungstüren von außen, zumindest im Griffbereich
- Lichtschalter, Klingeltableau und Briefkastenanlage von außen
- Eingangstür und ihre Glasflächen
- Sockelleisten und Kanten, in denen sich Staub sammelt
- Kellerabgang und Zugang zu Nebenräumen, sofern vereinbart
Nicht selbstverständlich sind Fenster im Treppenhaus, Heizkörper, Leuchten und Hochflächen. Diese Punkte gehören in großen Abständen erledigt und deshalb ausdrücklich ins Verzeichnis, sonst geschehen sie nie.
Bewohner oder Betrieb: eine Frage der Grundlage
Beide Wege sind möglich, und beide haben ihre Eigenheiten. Ein Reinigungsplan, den die Bewohner untereinander abarbeiten, kostet nichts und funktioniert genau so lange, wie alle mitmachen. Sobald einer aussetzt, entsteht Unfrieden, und der trifft nicht den Verursacher, sondern die Hausgemeinschaft.
Ein beauftragter Betrieb kostet Geld, das über die Nebenkosten umgelegt wird, liefert dafür aber eine gleichbleibende Leistung und einen Verantwortlichen. Wichtig ist, dass die Grundlage stimmt: Ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag oder ohne Beschluss der Eigentümer lässt sich weder das eine noch das andere durchsetzen. Was in Ihrem Haus gilt, sagt Ihnen die Hausverwaltung oder eine rechtliche Beratung.
Die typischen Streitpunkte
Konflikte entstehen fast immer an denselben Stellen. Der häufigste ist die Frage, was mit dem Bereich unmittelbar vor der Wohnungstür geschieht, wenn dort Schuhe, Matten oder Kinderwagen stehen. Reinigungspersonal räumt nichts weg, was ihm nicht gehört, und reinigt darunter deshalb auch nicht. Wenn Sie das ändern wollen, muss es geregelt sein, und die Bewohner müssen es wissen.
Weitere wiederkehrende Punkte:
- Verschmutzungen außerhalb der Reihe, etwa nach einem Umzug oder durch ein Haustier
- der Rhythmus, der manchen zu selten und anderen zu häufig erscheint
- Fenster und Hochflächen, die niemand ausdrücklich beauftragt hat
- der Winterdienst, der oft als Teil der Treppenhausreinigung angenommen wird, es aber nicht ist
- abgestellte Gegenstände, die Flucht- und Rettungswege betreffen
Wasser, Strom und Abstellmöglichkeit
Ein praktischer Punkt, der erstaunlich oft vergessen wird: Der Betrieb braucht Wasser, einen Stromanschluss und einen Ort, an dem Geräte und Mittel bleiben können. Wenn Reinigungskräfte Wasser aus dem Keller über mehrere Ebenen tragen oder ihre Ausrüstung bei jedem Besuch mitbringen müssen, kostet das Zeit, die im Angebot steckt und im Ergebnis fehlt.
Ebenso praktisch ist der Zutritt: Wer öffnet, wenn niemand da ist, wo liegt der Schlüssel, wie ist er gesichert. Ein Haus, in dem das Personal regelmäßig vor verschlossener Tür steht, bekommt keine verlässliche Reinigung, egal wie gut der Vertrag ist.
Was das Ergebnis entlastet
Der wirksamste Beitrag der Hausgemeinschaft ist die Eingangszone. Eine ausreichend dimensionierte Matte, die selbst regelmäßig gereinigt wird, hält einen erheblichen Teil des Schmutzes fest, der sonst über alle Ebenen wandert. Danach kommt Freiraum: je weniger im Treppenhaus steht, desto mehr Fläche wird tatsächlich gereinigt.
Fazit
Die Treppenhausreinigung ist selten ein technisches, meist ein organisatorisches Thema. Wenn Umfang, Frequenz, Zutritt und der Umgang mit abgestellten Gegenständen geklärt sind, läuft sie geräuschlos. Wenn nicht, wird sie zum Dauerthema der Hausgemeinschaft.