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Leistungsverzeichnis in der Gebäudereinigung: Grundlage jedes Vergleichs

Symbolbild Gebäudereinigung

Das Leistungsverzeichnis ist das Dokument, das aus einem Preis eine Vereinbarung macht. Es beschreibt für jeden Bereich Ihres Objekts, welche Fläche mit welchem Belag wie oft mit welcher Tätigkeit behandelt wird. Ohne dieses Dokument vergleichen Sie Summen, nicht Leistungen, und Sie erfahren erst im laufenden Betrieb, worauf Sie sich eingelassen haben.

Warum die Summe allein nichts aussagt

Zwei Angebote können dieselbe Zahl nennen und völlig verschiedene Dinge meinen. Im einen sind die Sanitärbereiche häufig vorgesehen, im anderen selten. Im einen sind die Glasflächen im Eingangsbereich enthalten, im anderen nicht. Im einen wird der Belag berücksichtigt, im anderen wird über alle Flächen dasselbe Verfahren gelegt. Erst das Leistungsverzeichnis macht diesen Unterschied sichtbar.

Tätigkeit statt Zustandsversprechen

Ein gutes Verzeichnis beschreibt Tätigkeiten, keine Zustände. Der Satz, die Räume seien sauber zu halten, ist unprüfbar. Sauber ist ein Eindruck, und Eindrücke gehen auseinander, sobald es unangenehm wird. Beschreibbar sind dagegen konkrete Handlungen: Böden nebelfeucht wischen, Papierkörbe leeren und Beutel wechseln, Sanitärobjekte reinigen und desinfizieren, Spiegel und Armaturen nachziehen, Griffbereiche abwischen, Sockelleisten kehren.

Der Vorteil zeigt sich im Streitfall. Über die Frage, ob ein Raum sauber ist, können Sie endlos diskutieren. Über die Frage, ob die Papierkörbe geleert wurden, nicht.

Die Frequenz gehört an jede Position

Die zweite Hälfte jeder Position ist die Häufigkeit. Nicht alles muss gleich oft geschehen, und genau darin liegt der größte Hebel für ein wirtschaftliches Konzept. Böden in einem Eingangsbereich brauchen einen anderen Rhythmus als Böden in einem selten betretenen Archiv. Sanitärbereiche folgen der Nutzung, nicht dem Kalender. Hochflächen wie Schränke, Leuchten und Leitungen werden in großen Abständen bearbeitet.

Wenn im Verzeichnis für alles derselbe Rhythmus steht, hat sich niemand mit Ihrem Objekt beschäftigt. Sie zahlen dann für manche Bereiche zu viel und bekommen in anderen zu wenig.

Was in Verzeichnissen regelmäßig fehlt

Manche Positionen tauchen fast nie von selbst auf und führen später zu Diskussionen. Prüfen Sie, ob folgende Punkte geregelt sind:

  • Fensterrahmen, Falze und Beschläge, die nicht automatisch zur Glasreinigung gehören
  • Sauberlaufzonen und Matten im Eingang, die den meisten Schmutz halten
  • Aufzugkabinen mit ihren Spiegeln und Böden
  • Handläufe, Klinken, Lichtschalter und andere Griffbereiche
  • Außenanlagen unmittelbar am Eingang, etwa Vordach oder Zugangsweg
  • Müllbehälter und ihr Standplatz
  • Verbrauchsmaterial in den Sanitärbereichen und wer es stellt
  • Sonderleistungen und wie sie beauftragt werden

Das Verzeichnis lebt

Ein Objekt verändert sich. Bereiche werden umgenutzt, Beläge getauscht, die Nutzung nimmt zu oder ab. Ein Leistungsverzeichnis, das nach dem Vertragsschluss in der Schublade verschwindet, beschreibt nach einiger Zeit ein Gebäude, das es so nicht mehr gibt. Sinnvoll ist, es gemeinsam mit dem Betrieb in ruhigen Abständen durchzugehen und anzupassen: Was ist entfallen, was ist hinzugekommen, wo passt die Frequenz nicht mehr zur Wirklichkeit.

Diese Durchsicht ist auch der richtige Ort für Kritik. Wer sich über ein Jahr ärgert und dann kündigt, hat dem Betrieb nie die Chance gegeben, das Konzept zu korrigieren. Meistens liegt das Problem nicht am Personal, sondern an einer Position, die nie zur Nutzung gepasst hat.

Fazit

Das Leistungsverzeichnis ist kein Formalismus, sondern das eigentliche Produkt. Es macht Angebote vergleichbar, Qualität prüfbar und Ärger lösbar. Wenn Sie in einem Auswahlprozess nur ein Dokument gründlich lesen, dann dieses.

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